
Banken müssen bei rechtzeitig gemeldetem Kontobetrug das entwendete Geld unverzüglich zurückzahlen. Eine enge Ausnahme gilt bei Verdacht auf Betrug durch den Kunden.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Banken Geld, das durch Kontobetrug entwendet wurde, unverzüglich erstatten müssen, wenn Kunden den Betrug rechtzeitig melden. In dem Fall ging es um eine polnische Kundin, die durch einen Phishing-Betrug rund 700 Euro verlor.
Ein Betrüger gab sich als Käufer aus und schickte ihr einen Link, über den sie einen Verkauf bestätigen sollte. Der Link führte zu einer gefälschten Bankseite, auf der sie ihre Online-Banking-Daten eingab. Die Kundin meldete die Überweisung am nächsten Tag, doch die Bank verweigerte die Erstattung und berief sich auf grobe Fahrlässigkeit.
Das Gericht erklärte, die Ausnahme gelte, wenn eine Bank den Kunden des Betrugs verdächtigt und diesen Verdacht der zuständigen nationalen Behörde schriftlich meldet. Ein Verbraucherschutzexperte sagte dem Spiegel, dass ähnliche Streitfälle in Deutschland für Kunden langwierige Auseinandersetzungen, ungünstige Vergleiche oder das Risiko von Prozesskosten bedeuten können.
Dieser Inhalt wurde mithilfe von KI-Technologien erstellt. Beruht auf Berichten der oben genannten Medien.
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