
Die außerordentliche Hauptversammlung genehmigte eine höhere Obergrenze für das eingetragene Kapital. Sie gilt nun bis Ende 2030.
Die außerordentliche Hauptversammlung von A1 Capital genehmigte laut einer Mitteilung des Unternehmens an KAP, die Obergrenze für das eingetragene Kapital von 1 Milliarde Lira auf 10 Milliarden Lira anzuheben. Die neue Obergrenze gilt bis zum 31. Dezember 2030.
Die Änderung betrifft Artikel 6 der Satzung des Unternehmens. Eine höhere Obergrenze setzt einen größeren Rahmen für das eingetragene Kapital. Aus der Mitteilung geht nicht hervor, dass das Unternehmen Aktien ausgegeben oder Kapital aufgenommen hat.
Die Kapitalmarktaufsicht genehmigte den Änderungsvorschlag am 21. Mai, das Handelsministerium am 3. Juni. Die Aktionäre stimmten der Änderung anschließend auf der Versammlung am 13. Oktober zu.
Dieser Inhalt wurde mithilfe von KI-Technologien erstellt. Quelle: Yahoo Finance
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