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Alkim Kağıt erhält SPK-Zustimmung für Änderung der Kapitalbestimmung in der Satzung

Makkler Newsroom
13. Oktober 2026 · Nach einer Meldung von KAP

Die geplante Barkapitalerhöhung um 275.625.000 TL benötigt noch die Genehmigung des Ministeriums und die Zustimmung der Aktionäre.

Das Wichtigste

  • Die SPK genehmigte am 12. Oktober die geplante Änderung der Kapitalbestimmung in der Satzung von Alkim Kağıt.
  • Der Vorstand plant eine Bezugsrechtsemission über 275.625.000 TL, die noch weiterer Genehmigungen bedarf.

Die geplante Barkapitalerhöhung von Alkim Kağıt um 275.625.000 TL hat eine regulatorische Hürde genommen: Die türkische Kapitalmarktaufsicht (SPK) genehmigte am 12. Oktober eine Änderung der Kapitalbestimmung in der Satzung des Unternehmens, wie aus einer KAP-Mitteilung hervorgeht.

Der Plan des Vorstands sieht vor, das Kapital von 735.000.000 TL auf 1.010.625.000 TL zu erhöhen. Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre soll nicht eingeschränkt werden. Die neuen Aktien sollen Aktien der F-Gruppe sein und zum Handel an der Borsa İstanbul zugelassen werden.

Bei einer Bezugsrechtsemission können bestehende Aktionäre entsprechend ihrem Anteil neue Aktien zeichnen. Bei Abschluss der geplanten Barkapitalerhöhung würden dem Unternehmen Mittel zufließen. Aus der Mitteilung geht nicht hervor, dass die Kapitalerhöhung bereits vollzogen wurde.

Der Vorstand zog außerdem einen früheren Plan für eine Privatplatzierung zurück und hob ihn auf. Die SPK-Genehmigung gilt für die geplante Satzungsänderung, nicht für den Abschluss der Kapitalerhöhung. Das Unternehmen teilte mit, es werde die Genehmigung des Handelsministeriums einholen und die Änderung anschließend den Aktionären zur Zustimmung vorlegen.

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