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CASA erhält SPK-Zustimmung für Änderung der Kapitalklausel, Abstimmung steht noch aus

Makkler Newsroom
11. Oktober 2026 · Nach einer Meldung von KAP

Die Aufsichtsbehörde hat CASAs vorgeschlagene Änderung der Kapitalklausel genehmigt. Vor ihrem Inkrafttreten sind jedoch noch die Genehmigung des Ministeriums und ein Aktionärsbeschluss erforderlich.

Das Wichtigste

  • Die SPK hat eine Änderung der Satzung von CASA genehmigt, die die Kapitalklausel betrifft.
  • Die Änderung benötigt noch die Genehmigung des Ministeriums und die Zustimmung der Aktionäre auf der ersten Hauptversammlung des Unternehmens.

CASA teilte mit, dass die Kapitalmarktbehörde der Türkei (SPK) eine Änderung von Artikel 6 der Satzung genehmigt hat, der das Kapital des Unternehmens regelt. Damit ist die geplante Kapitalerhöhung noch nicht abgeschlossen: CASA muss zunächst die erforderlichen Genehmigungen des Handelsministeriums einholen und die Änderung anschließend auf der ersten Hauptversammlung den Aktionären zur Abstimmung vorlegen.

Die KAP-Mitteilung beschreibt eine Barkapitalerhöhung im Wege einer Privatplatzierung unter Ausschluss des Bezugsrechts. Konkret sollen Aktien ausgegeben werden, ohne den bestehenden Aktionären zuvor ein Bezugsrecht einzuräumen.

Laut Mitteilung beläuft sich das derzeitige und das angestrebte Kapital auf jeweils 4.900.000 TL. Die geplanten Gesamterlöse aus dem Verkauf betragen 5,1 Millionen TL. In der Mitteilung wird kein erhöhter Nennkapitalbetrag genannt.

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