
Ein Berufungsgericht wies den Einspruch der Finanzbehörde zurück. Ein weiterer Rechtszug vor dem türkischen Staatsrat ist jedoch möglich.
BAK Ambalaj teilte mit, ein Berufungsgericht habe die Aufhebung einer Körperschaftsteuerfestsetzung und des damit verbundenen Steuerverkürzungszuschlags bestätigt. Das Gericht wies den Einspruch der Finanzbehörde gegen das frühere Urteil zurück.
Die Erste Kammer für Steuerstreitigkeiten des Regionalverwaltungsgerichts İzmir befand, die Entscheidung des unteren Gerichts sei formell und materiell rechtmäßig. Das untere Gericht hatte die Festsetzung aufgehoben, die nach den Vorschriften für Wiederholungstaten erhöht worden war.
Für die Aktionäre ist die Aufhebung damit auch nach einem Rechtsmittel bestehen geblieben. Der Streit könnte jedoch weitergehen. Die Finanzbehörde kann innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Entscheidung den türkischen Staatsrat anrufen. Das Unternehmen machte keine Angaben zur Höhe der Festsetzung.
Dieser Inhalt wurde mithilfe von KI-Technologien erstellt. Quelle: Yahoo Finance
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