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Karsu Tekstil erhält Genehmigung für Änderung des Kapitalartikels der Satzung

Makkler Newsroom
13. Oktober 2026 · Nach einer Meldung von KAP

Die Aufsichtsbehörde genehmigte eine Änderung der Satzung von Karsu Tekstil, nachdem eine Barbezugsrechtsemission das ausgegebene Kapital auf 137.984.613,05 Lira erhöht hatte.

Das Wichtigste

  • Die SPK genehmigte am 12. Oktober eine Änderung des Kapitalartikels in der Satzung von Karsu Tekstil.
  • Eine Barbezugsrechtsemission erhöhte das ausgegebene Kapital von 35.100.498,42 Lira auf 137.984.613,05 Lira.

Karsu Tekstil teilte mit, dass der türkische Kapitalmarktausschuss (SPK) eine Änderung von Artikel 6 der Satzung genehmigt hat, der das Kapital regelt. Die Genehmigung erfolgte am 12. Oktober, nachdem eine Barbezugsrechtsemission das ausgegebene Kapital des Unternehmens von 35.100.498,42 Lira auf 137.984.613,05 Lira erhöht hatte.

Das Unternehmen teilte mit, dass sich die Erhöhung auf 102.884.114,63 Lira belief. Die Aktionäre konnten ihre Bezugsrechte vom 3. August bis zum 17. August ausüben. Nicht verkaufte Aktien wurden am 21. August eingezogen.

Bei einer Bezugsrechtsemission werden neue Aktien gegen eine Bareinlage ausgegeben, statt Geld an die Aktionäre auszuschütten. Aus der Mitteilung des Unternehmens geht nicht hervor, welcher weitere Schritt auf die Genehmigung durch die SPK folgt.

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