
Das Unternehmen teilte KAP mit, dass weder für seine Vermögenswerte noch für die von Verwaltungsratsmitgliedern und Mitarbeitern Kontensperren, Beschlagnahmungen oder ähnliche Maßnahmen gelten.
Lydia Holding teilte KAP am 13. Oktober mit, dass weder für die Vermögenswerte des Unternehmens noch für die von Verwaltungsratsmitgliedern oder Mitarbeitern Kontensperren, Beschlagnahmungen oder ähnliche Maßnahmen gelten. Das Unternehmen erklärte, es habe diese Klarstellung als Reaktion auf öffentlich kursierende Berichte veröffentlicht.
Für Aktionäre bedeutet die Erklärung, dass das Unternehmen nach eigenen Angaben keinen solchen Beschränkungen unterliegt. Sie kündigt weder eine Transaktion noch eine Änderung der Eigentumsverhältnisse des Unternehmens an.
Dieser Inhalt wurde mithilfe von KI-Technologien erstellt. Quelle: Yahoo Finance
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