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Aufsichtsbehörde genehmigt Ferbis’ Austritt aus dem registrierten Kapitalsystem

Makkler Newsroom
12. Oktober 2026 · Nach einer Meldung von KAP

Die Genehmigung umfasst Ferbis’ Austritt aus dem registrierten Kapitalsystem und Änderungen an der Satzung. Aus der Mitteilung geht jedoch nicht hervor, ob sie bereits umgesetzt wurden.

Das Wichtigste

  • Die Kapitalmarktaufsichtsbehörde hat Ferbis’ Antrag genehmigt, das registrierte Kapitalsystem zu verlassen.
  • Die Genehmigung umfasst Änderungen an 13 Artikeln und die Aufnahme von Artikel 21.

HEKTAŞ teilte mit, dass die Kapitalmarktaufsichtsbehörde den Antrag ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft Ferbis Tarım genehmigt hat, das registrierte Kapitalsystem zu verlassen und ihre Satzung zu ändern. Die Genehmigung umfasst auch die Aufnahme eines neuen Artikels 21.

Die Änderungen betreffen die Artikel 3, 4, 6–8, 10–12, 14, 15 und 17–19. Konkret geht es bei der Genehmigung um die Kapitalstruktur und die Satzungsregeln von Ferbis. Sie bedeutet nicht, dass die Änderungen bereits in Kraft getreten sind.

Laut Mitteilung an KAP ging das Schreiben der Aufsichtsbehörde vom 9. Oktober am 12. Oktober bei Ferbis ein. Anschließend informierte Ferbis HEKTAŞ. Aus der Mitteilung geht nicht hervor, welche weiteren Schritte für die Umsetzung der Änderungen erforderlich sind oder wann sie erfolgen soll.

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HEKTSFerbis Tarım

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