
Der Gesetzentwurf würde vorläufige Auszahlungen von bis zu 1 Million Lira je Anleger ermöglichen. Finanziert würden sie aus Vermögenswerten und Rückflüssen.
Ein Parlamentsausschuss hat mit der Prüfung eines Gesetzentwurfs zu Auszahlungen an Anleger in 131 Fonds begonnen, deren Liquidation die türkische Kapitalmarktaufsicht SPK angeordnet hat. Der Vorschlag würde vorläufige Auszahlungen von bis zu 1 Million Lira je Person ermöglichen.
Ersan Aksu, einer der federführenden Abgeordneten hinter dem Gesetzentwurf, sagte, die Auszahlungen würden aus den Vermögenswerten der jeweiligen Fonds sowie aus Rückforderungen von Personen oder Unternehmen finanziert, die für rechtswidrige Handlungen verantwortlich seien. Dafür würden weder Mittel des Finanzministeriums noch öffentliche Haushaltsmittel eingesetzt.
Bemessungsgrundlage für die geplanten Auszahlungen ist die Nettoanlage jedes Anlegers, berechnet anhand der Beträge, die tatsächlich in einen Fonds eingezahlt und daraus entnommen wurden. Aksu sagte, dieser Betrag werde während der Liquidation anhand des Durchschnitts der Veränderungen der Verbraucher- und Inlandserzeugerpreise angepasst.
Der Gesetzentwurf würde vorläufige Auszahlungen auf die Nettoanlage eines Anlegers begrenzen. Liegt dieser Betrag unter 1 Million Lira, wäre eine vollständige Auszahlung möglich. Reicht die verfügbare Liquidität nicht aus, würden zunächst Anleger mit den geringsten Nettoanlagen berücksichtigt.
Abgeordnete der Opposition forderten eine Prüfung durch einen Unterausschuss und erklärten, sie benötigten weitere Informationen zu den Fonds. Aksu sagte, die 131 Fonds machten 4,6 % der Gesamtzahl der Fonds am Markt und 7,7 % des gesamten Portfoliowerts aus. Anschließend setzte der Ausschuss die Beratung des Gesetzentwurfs in seiner Gesamtheit fort.
Dieser Inhalt wurde mithilfe von KI-Technologien erstellt. Beruht auf Berichten der oben genannten Medien.
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