Marktnachrichten
Wirtschaft1 Min. Lesezeit

Türkei verlängert Frist für Kapitalanpassung von Unternehmen bis 2027

Makkler Newsroom
17. Oktober 2026 · Nach einer Meldung von Ekonomim, Bloomberg HT, Anadolu Ajansı
Foto: Hakan Sarıtaş / Wikimedia Commons · CC BY 2.0

Eine neue Verordnung gibt Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung bis zum 31. Dezember 2027 Zeit, die überarbeiteten Mindestkapitalanforderungen zu erfüllen.

Das Wichtigste

  • Unternehmen haben bis zum 31. Dezember 2027 Zeit, die überarbeiteten Mindestkapitalanforderungen zu erfüllen.
  • Die vorherige Frist war der 31. Dezember 2026.

Türkische Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung haben nun bis zum 31. Dezember 2027 Zeit, ihr Kapital auf die überarbeiteten gesetzlichen Mindestbeträge aufzustocken. Eine Verordnung des Handelsministeriums, die im Amtsblatt veröffentlicht wurde, verlängert die Frist vom 31. Dezember 2026 bis zu diesem Datum.

Die Verlängerung gilt für Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Kapital unter dem gesetzlichen Mindestbetrag liegt, sowie für Aktiengesellschaften, die die neuen Schwellenwerte nicht erreichen. Sie betrifft auch nicht börsennotierte Aktiengesellschaften im System des registrierten Kapitals, wenn ihr Grund- oder ausgegebenes Kapital unter den gesetzlichen Mindestbeträgen liegt.

Die Mindestkapitalanforderungen waren zuvor auf 250.000 Lira für Aktiengesellschaften und 50.000 Lira für Gesellschaften mit beschränkter Haftung angehoben worden. Für nicht börsennotierte Aktiengesellschaften im System des registrierten Kapitals wurde das Mindestgründungskapital auf 500.000 Lira erhöht.

Themen
Ticaret Bakanlığı
Weiterführende Quellen

Dieser Inhalt wurde mithilfe von KI-Technologien erstellt. Beruht auf Berichten der oben genannten Medien.

Kommentare (0)

Melden Sie sich an, um mitzudiskutieren.Anmelden

Noch keine Kommentare - seien Sie der Erste.